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EHSH

Rahmenkonzept

Das Konzept zielt auf die Vermittlung von relevanten Handslungskompetenzen, die in außergewöhnlichen Not- und Krisenlagen eines Zivilschutzfalles zielführund zum Einsatz kommen, aber auch bereits bei Notfallsituationen des "Alltags" nutzbar sind. Auch stehen physiologische und psychische Sicherheitsbedürfnisse sowie heutige Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung gerade bei großflächigen Schadenslagen im Fokus.

Die Ausbildung basiert auf der aktuellen kompetenzorientierten Pädagogik und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) und stellt insofern hier einen neuen Ansatz dar.

Das vorliegende Rahmenkonzept stellt eine Rahmenvorgabe dar. Neben den formalen Aspekten sollen insbesondere inhaltlich und didaktisch-methodische Vorstellungen zur Umsetzung der Maßnahme im Kontext u.a. des pädagogischen Konzeptes der AKNZ berücksichtigt werden. Für die erarbeitete Handlungsfelder sind übergeordnete Kompetenzerwartungen aus den Bereichen Fach-, Selbst-, Sozial- und Kommunikationskompetenz formuliert.

Die Ausgestaltung der methodisch-didaktischen Durchführung des Lehrgangs obliegt den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern unter Beachtung der inhaltlichen Vorgabe.

Seit vielen Jahren führt das DRK im auftrag des Bundes Kurse in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten auf Basis §24 ZSKG durch. Seit 2015 erfolgt die Förderung auf Basis eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Roten Kreuz geschlossenen Vertrages, dessen Leistung ausgeschrieben war. Das DRK hat hier eng und vertrauensvoll  mit seinen Mitgliedsverbänden zusammengearbeitet, die Vertragsbedingungen mittels sog. Handlungshilfen den ausbildenden Stellen verdeutlicht und Lehrunterlagen erstellt. Im Zeitraum 2010 bis 2015 hat das DRK über 320.00 Menschen in diesem Sektor ausgebildet und verfügt demnach über umfangreiche Erfahrungen in der Zivilschutzausbildung. Der größte Anteil der vom Bund geförderten Ausbildung entfiel auf das DRK. Im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2015 betrug der Anteil des DRK an der Gesamtausbildungsleistung der Hilfsorganisationen 55,3 %.

Das neue Zuwendungsprogramm stützt sich auf den bei den Hilfsorganisationen vorhandenen Zugang zu allen Bevölkerungsgruppen und berücksichtigt, dass die Steigerung der Resilienz der Bevölkerung nicht direkt zu den organisationsspezifischen (satzungsgemäßen) Aufgaben der Hilfsorganisationen zählt.

Gefahren und Bedrohungen im Zivilschutzfall erfordern Kompetenzen der Bevölkerung, die weit über die bei einem Unfall auf der Straße, zu Hause oder bei Großschadensereignissen erforderlichen hinausgehen. Umgekehrt gilt jedoch, dass die für den Zivilschutzfall erworbenen Kompetenzen die Handlungskompetenzen in diesen Situationen stärken. Daher sind der Erwerb und die Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in Erster Hilfe und in vorbeugenden und abwehrenden Selbsthilfemaßnahmen ven beträchtlicher Bedeutung, um im Notfall vorbereitet zu sein und um sich selbst und andere vor Gefahren und in Notsituationen zu schützen bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft.